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   BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97   

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BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97 (https://dejure.org/1997,6157)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1997 - 8 B 87.97 (https://dejure.org/1997,6157)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1997 - 8 B 87.97 (https://dejure.org/1997,6157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Einordnung von Wasserfahrzeugen als steuerpflichtige Zweitwohnung - Ausmaß der Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers bei der Entscheidung, welche Steuerquellen erfasst werden sollen - Vereinbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97
    Danach steht für den Bereich steuerlicher Regelungen fest, daß dem Steuergesetzgeber bei der Entscheidung, welche Steuerquellen erfaßt werden sollen, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Rahmen seiner finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen zukommt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79]; Urteil vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 36.93 - Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 S. 1 ).

    Es hat ferner zutreffend erkannt, daß diese weitgehende Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers ihre Grenze dort findet, wo kein einleuchtender Grund für die Gleich- oder Ungleichbehandlung ersichtlich ist (BVerfG, Beschluß vom 6. Dezember 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97
    Schließlich kommt hinzu, daß aus Rechtsgründen Haus- oder Wohnboote - deren zweitwohnungssteuerliche Erfassung in Betracht kommen mag (vgl. Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 8 B 2.96 -, Abdruck S. 6 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 11 S. 12 ff.) -, also Wasserfahrzeuge, die nach Bau- oder Betriebsart oder nach Ausstattung überwiegend für Wohnzwecke bestimmt sind, auf dem Bodensee nicht zugelassen werden dürfen und deshalb eine auf Dauer angelegte Wohnnutzung von Booten dort unzulässig ist (vgl. Art. 14.01 Abs. 3 der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung, Anlage zu § 1 der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee vom 1. März 1976 ).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97
    Da das Berufungsurteil - wie die Beschwerde zutreffend erkannt hat - auf zwei jeweils selbständig tragenden Begründungen beruht, könnte im Hinblick auf das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der beiden tragenden Begründungen eine Frage grundsätzlicher Bedeutung bezeichnet wird und vorliegt (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 10 ).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93

    Kommunalabgaben - Schankerlaubnissteuer - Schnellrestaurant - Steuergerechtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97
    Danach steht für den Bereich steuerlicher Regelungen fest, daß dem Steuergesetzgeber bei der Entscheidung, welche Steuerquellen erfaßt werden sollen, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Rahmen seiner finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen zukommt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79]; Urteil vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 36.93 - Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20 S. 1 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem vom 13. Senat zitierten Beschluss vom 21. April 1997 (- 8 B 87/97 -) zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Hausboote an Liegeplätzen nahe des Bodensees ausgeführt, dass die fiktive steuerliche Gleichsetzung jedes Wasserfahrzeugs, das entweder eine Wohngelegenheit oder eine Kochgelegenheit oder eine sanitäre Einrichtung aufweist, als Wohnung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sei, weil eine Wohnung ohne Küche oder ohne Wohnraum oder ohne jegliche Sanitäreinrichtung dem Wohnungsbegriff nicht genügen würde und für den Aufenthalt von Menschen ungeeignet wäre.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Als Wohnungen in diesem Sinne sind nach Auffassung des Senats abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 - juris; VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris; VG Oldenburg, Urt. v. 26.10.2006 - 2 A 1562/04 - juris; VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).

    Danach steht für den Bereich steuerlicher Regelungen fest, dass dem Steuergesetzgeber bei der Entscheidung, welche Steuerquellen erfasst werden sollen, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Rahmen seiner finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - (juris); BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 354; BVerwG, Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20, S. 1, 9 ff).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    Hiervon ausgehend bewegt sich der satzungsmäßige Wohnungsbegriff, wie er nach Auffassung des Senats einheitlich auf die Erst- und die Zweitwohnung anzuwenden ist, zwischen den niedrigen Anforderungen des Melderechts (§ 15 LMG) und den deutlich strengeren Anforderungen eines allgemeinen Wohnungsbegriffs ("abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit"; so vom Senat zugrundegelegt in OVG Greifswald, 20.06.2007 - 1 L 194/06 und 1 L 257/06 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97 -, juris; OVG Schleswig, 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, juris; VG Lüneburg, 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris; VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).

    Danach steht für den Bereich steuerlicher Regelungen fest, dass dem Steuergesetzgeber bei der Entscheidung, welche Steuerquellen erfasst werden sollen, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Rahmen seiner finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen zukommt (vgl. BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97 -, juris; BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 354; BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20, S. 1, 9 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten,

    Als Wohnungen in diesem Sinne sind nach Auffassung des Senats abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheiten mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VG Lüneburg, Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, juris; VG Oldenburg, Urt. v. 26.10.2006 - 2 A 1562/04 -, juris; VG Braunschweig, Urt. v. 18.02.2003 - 5 A 232/01 -, juris).

    Danach steht für den Bereich steuerlicher Regelungen fest, dass dem Steuergesetzgeber bei der Entscheidung, welche Steuerquellen erfasst werden sollen, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Rahmen seiner finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 8 B 87.97 - (juris); BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 354; BVerwG, Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20, S. 1, 9 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05

    Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"

    Danach steht für den Bereich steuerlicher Regelungen fest, dass dem Steuergesetzgeber bei der Entscheidung, welche Steuerquellen erfasst werden sollen, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Rahmen seiner finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen zukommt (vgl. BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 87.97 - (juris); BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 354; BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93 -, Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 20, S. 1, 9 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2019 - 2 S 2087/19

    Zweitwohnungssteuer für Wohnmobil

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Zweitwohnungsbesteuerung von Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- oder Campingwagen - abgesehen von einer darin vorhandenen Schlafgelegenheit, für die auch ein mobiles Bett ausreichend sein dürfte - eine bestimmte Mindestausstattung (z.B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung) nicht erforderlich sein dürfte (vgl. zum grundsätzlichen Erfordernis einer Mindestausstattung von Zweitwohnungen Senat, Beschluss vom 15.06.1982 - 2 S 567/82 - ZKF 1983, 33; BVerwG, Beschluss vom 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.857

    Zweitwohnungssteuerpflicht gilt auch für Dauercamper - vollständige Urteilsgründe

    Deshalb habe sich in der Vergangenheit bei der Zweitwohnungsteuerpflicht von Wasserfahrzeugen (BVerwG vom 21.4.1997 Az. 8 B 87/97 ; VGH BW vom 15.1.1997 - Az. 2 S 999/94, VBlBW 1997, 228) der Prüfungsmaßstab ausschließlich darauf bezogen, ob ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliege.
  • VG Freiburg, 05.12.2002 - 9 K 386/02

    Keine Zweitwohnungssteuer bei Unbewohnbarkeit

    Die Räumlichkeiten müssen folglich die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen und hierfür zwar keinen besonderen Komfort, aber doch eine gewisse Mindestausstattung aufweisen; da zum Wohnen vor allem auch Körperhygiene, Essen und Schlafen gehören, kann von einer Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts jedenfalls nur dort gesprochen werden, wo zumindest Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Ausguss, Toilette und Heizungsmöglichkeit vorhanden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.6.1982 - 2 S 567/82 - OVG NRW, Urt. v. 29.11.1995 - 22 A 210/95 - Seeger/Gössl, KAG BW, § 6 S. 47 f.; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.3.2002, NVwZ-RR 2002, S. 528; BVerwG, Beschl. v. 21.4.1997 - 8 B 87/97 -).
  • VG Arnsberg, 19.05.2000 - 3 K 3273/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für einen

    Dies folge auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1999, Az.: 8 B 87/97, mit dem eine Zweitwohnungssteuersatzung für ungültig erklärt worden sei, die die Besteuerung von Hausbooten vorgesehen habe.

    Eine andere rechtliche Bewertung ist nicht mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. April 1997 - 8 B 87/97 - geboten, auf das sich der Kläger beruft.

  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830

    Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die

    Zum Begriff des Wohnens gehören zwar über den bloßen Aufenthalt hinaus auch Körperhygiene, Essen und Schlafen, so dass die dafür notwendige Mindestausstattung vorhanden sein muss (vgl. BVerwG, B. v. 21.4.1997 - 8 B 87/97 - juris Rn. 6; VGH BW, B. v. 15.6.1982 - 2 S 567/82 - juris; OVG NRW, U. v. 29.11.1995 - 22 A 210/95 - NVwZ-RR 1997, 315; OVG Schleswig, U. v. 20.3.2002 - 2 L 136/00 - NVwZ-RR 2002, 528).
  • VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 BV 07.844

    Zweitwohnungsteuer; Dauercamping; Wohnwagen, Wohnmobil

  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893

    Zweitwohnungsteuer; Rückwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Nettokaltmiete;

  • VG Augsburg, 28.02.2007 - Au 6 K 05.1988

    Zweitwohnungssteuer für Dauercamper?

  • VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08

    Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand;

  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides;

  • VG Aachen, 27.08.2012 - 4 K 1939/11

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2008 bis 2011 für ein Grundstück

  • VG Augsburg, 09.04.2008 - Au 6 K 06.1218

    Zweitwohnungssteuer; Wohnungsinhaber - Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,

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